Online-Scheidung

Hinter dem Schlagwort „Online-Scheidung“ versteckt sich die Durchführung eines Scheidungsverfahrens ohne persönliche Besprechung.

Wenn Sie mich, z.B. weil Sie weiter entfernt wohnen oder aus sonstigen Gründen, nicht persönlich in meiner Kanzlei aufsuchen können, können Sie auch ausschließlich per E-Mail mit mir korrespondieren und eine sogenannte Online-Scheidung bekommen.

Allerdings wird zumindest einmal Ihr persönliches Erscheinen vor Gericht erforderlich sein, um die Scheidung durchzuführen. Innerhalb des Saarlandes werde ich Sie persönlich vor Gericht vertreten, in anderen Gerichtsbezirken werde ich eine geeignete Vertretung beauftragen, die den Termin mit Ihnen wahrnimmt. Hierfür entstehen Ihnen im Fall der Online-Scheidung auch keine weiteren Gebühren.

Allerdings ist entgegen dem sich hartnäckig haltenden Gerücht eine Online-Scheidung nicht billiger als eine „normale“ Scheidung, bei der Sie das Verfahren persönlich vor Ort besprechen. RechtsanwältInnen ist von Gesetzes wegen die Unterschreitung der gesetzlich geregelten Gebühren für ein gerichtliches Verfahren (und hierzu gehört auch die Scheidung) untersagt. Die entstehenden Kosten sind also gleich, die Art und Weise der Kommunikation unterscheidet sich und Sie können mich daher ohne Mehrkosten auch bei größerer Entfernung beauftragen.

Wenn Sie hieran Interesse haben, können Sie mich gerne über das nachfolgende Formular kontaktieren. Ich werde Ihnen dann die weiteren von mir zur Einreichung Ihres Scheidungsantrags benötigten Informationen mitteilen. Allein durch die Kontaktaufnahme entstehen Ihnen noch keine Kosten.

Angaben zu Ihrer Person
Angaben zu Ihrerm/Ihrer EhepartnerIn
Sonstige Angaben

(wer ist warum wohin ausgezogen)

Name, Geburtsdatum, derzeitiger Lebensmittelpunkt