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Ich biete Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Bereichen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Zivilrecht, insbesondere im Familien- und Erbrecht.
Seit 2005 bin ich auch Fachanwältin für Familienrecht.
Sprechen Sie mich auf Ihr Problem an. Sollte ich ein Mandat einmal nicht übernehmen können, werde ich Ihnen gerne eine Kollegin/einen Kollegen empfehlen, die/der auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert ist.
Qualifizierte und gute Leistung kostet Geld.
Bereits im ersten Beratungsgespräch werde ich mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten sprechen.
Grundsätzlich richten sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist für die Kosten u.a. die Höhe des Streitwertes entscheidend. Aber auch der Umfang sowie die Schwierigkeit meiner Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für Sie, Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie mein Haftungsrisiko können eine Rolle spielen.
Sofern Sie mittellos sind, gibt es staatliche Hilfen (Prozesskosten- und Beratungshilfe), über die ich Sie informieren werde.
In geeigneten Fällen kommt auch der Abschluß einer Vergütungsvereinbarung (Stundenabrechnung oder Pauschalvergütung) in Betracht.
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